Hallo Fadenkreuzer!
Du meinst eine Grundstücksteilung (entlang einer Doppelhaushälfte)?
Das darf nur ein ÖbVI oder das Katasteramt. Wie das im Detail geht, ist von den Vorschriften des jew. Bundeslandes abhängig, da Vermessung Ländersache ist.
Du kannst dich ja mal diesbezüglich mit einem ÖbVI unterhalten.
In NRW sind die Kosten für eine Teilung abhängig vom Bodenrichtwert und dem untersuchten Grenzumfang. Im Idealfall erfolgt die Teilung über bereits vorhandene Grenzsteine, dann spricht man von einer Sonderung (nicht in jedem Bundesland (z. B. Schleswig-Holstein)), was recht kostengünstig ist.
Gruß Stefan
PS: Ich habe die Berechtigung, Grundstücke zu teilen. Aber nur in meinem Verfahrensgebiet.