Katastervermessung, Kosten einer abgebrochenen Vermessung (Geodäsie/Vermessung)

Bine1, Saturday, 10.11.2012, 13:42 (vor 4183 Tagen) @ Ludwig

Hallo,

Der ÖbVI kann dem Antragsteller in jedem Fall die Kosten der Messungsvorbereitung in Rechnung stellen. Auch die Arbeiten, die der ÖbVI bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleistet hat, sind vom Antragsteller zu bezahlen. z.B. Sichten der Unterlagen, Außendienst (nach Zeitaufwand) usw.

LG Bine


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