Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie) (Geodäsie/Vermessung)

dtglsm89, Monday, 22.07.2024, 23:11 (vor 47 Tagen)

Hallo zusammen,

kann mir jemand helfen, diesen Ausschnitt aus einem Katasterplan zu verstehen?

Es geht mir um die Grenze, die mit dem schwarzen Pfeil gekennzeichnet ist.
Gibt mit dem Nachbarn uneinigkeit wo die Grenze liegt. Er brubbelt immer was von das ist aber ein Winkel!!! ohne mir zu erklären was er meint.

1.) Kann man anhand des Planes sagen, dass die Grenze von Straße bis Tal (unten; Stützmauer) "gerade" verläuft, ohne Winkel (mögen sie auch noch so gering abweichen)?

2.) Ich würde gerne vom Anbau hinter der Garage ("9000,- in grün zeigt auf den Anbau) eine Maurerschnur spannen um die Grundstücksecke bei der Stützmauer zu ermitteln. Die Messpunkte sind leider nicht mehr aufzufinden.

3.) Was bedeutet alles im Zusammenhang mit der Stützmauer des Nachbarn, insbesondere das 080 im roten Kästchen?

Für mich ein Plan mit Sieben Siegeln, für Fachleute ein offenes Buch.

Würde mich über eure Kommis freuen.

Servus dtglsm89

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Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie)

Eddi, Tuesday, 23.07.2024, 17:17 (vor 46 Tagen) @ dtglsm89

Hallo,

von einem offenen Buch würde ich nicht sprechen, dass ist schon ein Fall für "Katasterfüchse"!
Im Rahmen einer Teilung wurden hier anscheinend Korrekturen einer älteren Messung vorgenommen. Aber es fehlt hier der größere Zusammenhang und der Riß ist auch eher schlecht lesbar. Es deutet aber meiner Meinung nach nichts auf einen Knick in der Grenze von "115" bis "118" (grüne 35,27) hin. Laut Riss sollten auch einige Grenzpunktvermarkungen vorhanden sein (Grenzsteine, unterirdische Vermarkungen, Nägel am/im Gebäude...) und die Grenze geht duch die Mitte der Trennwand der Doppelgarage.
Für einen Vermesser wäre es sicher möglich, denn genauen Grenzverlauf örtlich festzulegen, von eigenen Konstruktionen würde ich aber abraten! Letzendlich ist nur eine durch das Katasteramt bzw. einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommene Grenzanzeige oder Grenzherstellung rechtlich bindend.

Eddi

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Mike1202 @, Tuesday, 23.07.2024, 20:33 (vor 46 Tagen) @ dtglsm89

So wie ich das deuten würde, besteht zwischen 118 und /115 bei Grenzpunkt 119 (Nagel "N", "1,1" Meter über dem Erdboden) ein Kick/Winkel in der Grenze, da dort KEIN Geradheitszeichen für den Grenzverlauf zwischen den Flurstücken 132/2 und 132/5 eingezeichnet ist (wie z.B. bei 121).

Hier mal eine Zeichenvorschrift von NRW Seite 6, dort sind einige Zeichen beschrieben " angelegtes Maß", "Geradheitszeichen", "Endmaß",...
https://www.kleinbielen.com/oebvi/index_htm_files/zv_riss.pdf

Kannst mir auch eine persönliche Nachricht schicken (Briefumschlag neben meinem Benutzernamen).

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dtglsm89, Tuesday, 23.07.2024, 21:43 (vor 46 Tagen) @ Mike1202

Hey, danke für eure Nachrichten.

Wenn bei Grenzpunkt 119 ein Knick wäre, wäre das nicht tragisch. Ich frage mich aber, ob von 121 (also die Ecke zwischen den beiden Garagen und dem linken Garagenanbau bis 115 die Grenze gerade ist.

Es geht mir um die orange Grenze:

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Werden Winkel nicht in einem Katasterplan eingetragen? Wie sollte man sonst etwas ausmessen können?


Klar ist eine Vermessung am sichersten, aber nach meinen Infos mit min. 2,5k auch nicht ohne.
Umso ärgerlicher ist, dass der Nachbar keinen gemeinsamen Grenzzaun (dinglich) festlegen möchte, die diesen Wahnsinn erst notweendig macht. Entfernung der alten, hässlichen, mega schief gewachsenen Hecke auf meine Kosten, Sichtschutzzaun gerade, neu, sauber, auf meine Kosten. Fällen von 2 Bäumen, einer auf meinem Grundstück (darf da stehen), damit er mehr Sonne hat und einer auf seinem Grundstück, den er sowieso weg haben möchte. Alles auf meine Kosten. Er will aber keine Einigung, "so wie's im Gesetz steht".


In einer Abmarkungsniederschrift, zwecks Teilung 132/4 wurde ein Überbau des Garagenanbaus und die Stützmauer des Nachbarn erfasst.
Muss ich demnach die rote Stützmauer dulden? Ich will eigentlich kein Stress, aber es ist immer gut etwas in der Hinterhand zu haben.

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Interessantes Forum, darf ich frage wer hier so unterwegs ist? Vermessungsingenieure, Geo-Catcher, ...?

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Mike1202 @, Tuesday, 23.07.2024, 22:56 (vor 46 Tagen) @ dtglsm89

Grenzüberschreitung ...ich weiss ja nicht welches Flurstück dem Nachbarn (oder dir) gehört, muss ja auch nicht jeder wissen in einem öffentlichen Forum ...

Deshalb auch der Vorschlag mit der pers. Nachricht...

Von 121 nach /115 wird es sehr wahrscheinliche laut deinem Vermessungsriss und der Skizze der Abmarkungsniederschrift gerade verlaufen. Dies wäre erkennbar an der Schreibweise der Zahlen entlang der Linie (Bemaßung der Messungslinie) wobei 0,00m meist weggelassen wird. Also von (0,00) zu 0,04 zu 20,78 zu 23,78 ist alles eine Gerade ohne Knick.

Zur Schreibweise von Vermessungszahlen siehe hier Seite 408 oder das orignal Werk von 1931 oder davor:
https://www.grenzuntersuchung.de/images/Grenzuntersuchung3.pdf
Auch auf Seite 136 zur "durchlaufenden Messung" bei Linearer-/Orthogonalaufnahme ab S. 132.
Auch ab S. 196 interessant "6.3.2 Die orthogonale Identitätsprüfung".
Auch ab S. 263-272 Grenzen durch Gebäudeecken festgelegt..., Überbau....
Aber auch hier gilt: alles Bundeslandabhängig und KEINE Rechtsberatung!!!

Kann auch sein das "Gerade" in deinem Bundesland bedeutet, das alles was innerhalb der Messtoleranz liegt als "Gerade" angesehen wird. Oft so innerhalb 3-4 cm bzw. auch mehr oder weniger.

Winkel werden eher selten in Katasterpläne eingetragen.
Das funktioniert meist nur mit Strecke, Geradheitszeichen, Rechtwinkelzeichen, Grenzbreiten,....
und natürlich heute über x-y-Koordianten für alles was eine Punktnummer (115, 137, 121,...) hat.
Teilweise sind diese Koordinaten sogar frei verfügbar bei den Katasterbehörden, teilweise nicht, hängt vom Bundesland ab.

Zu der Skizze der Abmarkungsniederschrift gibt es meist noch einen Textteil wo vielleicht weiteres drin stehen könnte...

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Slartir, Wednesday, 24.07.2024, 18:45 (vor 45 Tagen) @ dtglsm89

Die Grenze geht gerade durch, da ist kein Zwischenpunkt.

Der blaue Halbkreis um den Schnittpunkt der Grenze mit der Garage symbolisiert, AFAIK, eine0 180° Winkel.

Vom Schnittpunkt (121?) bis zum Grenzpunkt /115 sind es 23,78m.
Was sind die roten Linien, da is mir jetzt nicht ganz klar, was sie dartellen?

In welchem Bundesland liegt das Grundstück? In Bayern kostet eine Grenzwiederherstellung für der ersten Punkt 280€, für den 2. 85€...

S.

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philipp, Wednesday, 24.07.2024, 20:00 (vor 45 Tagen) @ Slartir

In Bayern kostet eine Grenzwiederherstellung für den ersten Punkt 280€, für den 2. 85€...

Sicher das das alle Kosten sind?
In Hamburg spitzen wir dafür noch nicht mal den Bleistift an... :-D

Die 2.500€, die der Threadersteller erwähnt hat, sind da schon realistischer.

Und wenn am Ende was gerichtsfestes bei rauskommen soll kommt man an einer Grenzherstellung durch Amt oder ÖbVi wohl nicht drumherum.
Die Kosten muss man dafür nicht unbedingt alleine tragen, schließlich "gehört" die gemeinsame Grenze auch dem Nachbarn. Es empfiehlt sich ein Blick ins BGB, bei Paragraph 919...

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Slartir, Wednesday, 24.07.2024, 21:53 (vor 45 Tagen) @ philipp

In Bayern kostet eine Grenzwiederherstellung für den ersten Punkt 280€, für den 2. 85€...


Sicher das das alle Kosten sind?

Auf die Schnelle wäre ich's gewesen, aber ich hab den Wertfaktor und die Umsatzsteuer übersehen..

Hier mal ein PDF mit den Gebühren und Beispielrechnungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung:

https://www.ldbv.bayern.de/file/pdf/4282/Faltblatt_Grundst%C3%BCcksvermessung.pdf

In Hamburg spitzen wir dafür noch nicht mal den Bleistift an... :-D

Liegt wohl daran, in Bayern brauchen wir den nicht mehr, da sind wir digital... *grübel* Ok, mein Messtrupp, bei den amtlichen Vermessern bin ich mir gerad nicht ganz sicher.

Die 2.500€, die der Threadersteller erwähnt hat, sind da schon realistischer.

Und wenn am Ende was gerichtsfestes bei rauskommen soll kommt man an einer Grenzherstellung durch Amt oder ÖbVi wohl nicht drumherum.

Das bleibt unbestritten. Bei einem schwierigen Nachbarn sollte es auf alle Fälle amtlich gelöst werden.

Die Kosten muss man dafür nicht unbedingt alleine tragen, schließlich "gehört" die gemeinsame Grenze auch dem Nachbarn. Es empfiehlt sich ein Blick ins BGB, bei Paragraph 919...

Ich hab vor langer Zeit gelernt "Der Antragsteller zahlt..", wenn der Nachbar von vornherein uneinsichtig ist müßten die Auslagen dann wohl erstritten werden.

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Slartir, Wednesday, 24.07.2024, 22:02 (vor 45 Tagen) @ dtglsm89

Werden Winkel nicht in einem Katasterplan eingetragen? Wie sollte man sonst etwas ausmessen können?

Sollte man aus den Maßen berechnen können. Oder aus den Koorinaten der Grenzpunkte.

Klar ist eine Vermessung am sichersten, aber nach meinen Infos mit min. 2,5k auch nicht ohne.
Umso ärgerlicher ist, dass der Nachbar keinen gemeinsamen Grenzzaun (dinglich) festlegen möchte, die diesen Wahnsinn erst notweendig macht. Entfernung der alten, hässlichen, mega schief gewachsenen Hecke auf meine Kosten, Sichtschutzzaun gerade, neu, sauber, auf meine Kosten. Fällen von 2 Bäumen, einer auf meinem Grundstück (darf da stehen), damit er mehr Sonne hat und einer auf seinem Grundstück, den er sowieso weg haben möchte. Alles auf meine Kosten. Er will aber keine Einigung, "so wie's im Gesetz steht".


Bau den Zaun auf Deiner Seite der Grenze (Außenkante=Grundstücksgrenze), dann ist das Deiner und Du hast die "Hoheit"darüber. Natürlich unter Berücksichtigung der Landsbauverordnung und des aktuellen Bebauungsplanes.

Der Nachbar will, das Du Deinen Baum fällst? Ist es ein alter Baum hat man als Nachbar da wenig bis nichts zu sagen, vor allem auch wegen des Grenzabstandes, bei frisch gepflanzten kommt es darauf an, wann er bei welcher Wuchshöhe und zu geringem Grenzabstand eine Beseitigung fordert.

Die lokalen Baumschutzverordnung ist zudem zu beachten.

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Eddi, Friday, 26.07.2024, 16:48 (vor 43 Tagen) @ dtglsm89

Hallo,

ich glaube, Du hast schon anhand der Antworten gemerkt, dass man Dir mit Geo-Caching alleine nicht helfen könnte....
Und ja, meist sind die Antwortenden Vermessungstechniker / Vermessungsingenieure (weibliche Fachkollegen natürlich herzlichst eingeschlossen!) aus Theorie und Praxis mit oftmals langjähriger Erfahrung.

Eddi

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dtglsm89, Wednesday, 24.07.2024, 22:48 (vor 45 Tagen) @ dtglsm89

Erstmal danke für die rege Beteiligung! :yes:

Der 919 BGB ist mir bekannt. Habe ich dem Nachbarn auch gesagt, dass eine Vermessung notwendig scheint wenn man sich nicht einigen will mit dem Verweis auf die Kostenteilung. Er brüllt nur "Ich zahl nix!" 15 mal.. die Nachbarschaft war dann wach.

Den Betrag von ca. 2,4-2,6k habe ich vom Vermessungsamt.

Das Grundstück ist in Rheinland Pfalz gelegen.


Der Nachbar will, das Du Deinen Baum fällst? Ist es ein alter Baum hat man als Nachbar da wenig bis nichts zu sagen, vor allem auch wegen des Grenzabstandes, bei frisch gepflanzten kommt es darauf an, wann er bei welcher Wuchshöhe und zu geringem Grenzabstand eine Beseitigung fordert.

Nein, eigentlich nicht. Es stört ihn, dass Tannenzapfen herunterfallen. Aber die fallen eigentlich zu 85% auf mein Grundstück, auch wenn es durch eine falsch positionierte Hecke so aussieht, als sei es sein Grundstück. Den Baum (ca. 18m, Tanne) war mein Vorschlag, damit er mehr Sonne bekommt und kein einziger Tannenzapfen mehr auf sein Grundstück fällt.


Die Hecke hat der Eigentümer gepflanzt dem urspünglich beide Grundstücke gehörten.

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Bau den Zaun auf Deiner Seite der Grenze (Außenkante=Grundstücksgrenze), dann ist das Deiner und Du hast die "Hoheit"darüber. Natürlich unter Berücksichtigung der Landsbauverordnung und des aktuellen Bebauungsplanes.

Das ist ja der nächste Punkt. Ich finde widersprüchliche Infos dazu, welche Regeln einzuhalten sind. Der Nachbar und ein paar Seiten behaupten, wenn man einen "Sichtschutz"zaun baut, müsse dieser min 50cm von der Grenze entfernt sein. Er hat schon angekündigt "nachzumessen". Am Ende baue ich einen Zaun und muss ihn dann wieder entfernen. Oder ich gehe einen so großen Sicherheitsabstand ein, dass ich viel Grundstück an diese Person verschenke..:-|


Das bleibt unbestritten. Bei einem schwierigen Nachbarn sollte es auf alle Fälle amtlich gelöst werden.

Das war halt der Fehler der vorherigen Eigentümer. Weil die Garage auf ca. 3m ca. 19cm überbaut wurde, hat mein Vorvoreigentümer gesagt, dann bekommste halt die Fläche hinter dem Heckenknick. Das war aber beim Kauf durch mich nicht bekannt und auch ungültig mir ggü, da nur schuldrechtlich und nicht dinglich bindend.

Weiß einer, was die Eintragung einder dinglichen Einigung kosten würde?


Ich hab vor langer Zeit gelernt "Der Antragsteller zahlt..", wenn der Nachbar von vornherein uneinsichtig ist müßten die Auslagen dann wohl erstritten werden.

Du sagst es. Und zur Not muss ich es einklagen. Dann radikalisiert sich das noch mehr.


Zu der Skizze der Abmarkungsniederschrift gibt es meist noch einen Textteil wo vielleicht weiteres drin stehen könnte...

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Slartir, Thursday, 25.07.2024, 15:29 (vor 44 Tagen) @ dtglsm89

Nein, eigentlich nicht. Es stört ihn, dass Tannenzapfen herunterfallen. Aber die fallen eigentlich zu 85% auf mein Grundstück, auch wenn es durch eine falsch positionierte Hecke so aussieht, als sei es sein Grundstück. Den Baum (ca. 18m, Tanne) war mein Vorschlag, damit er mehr Sonne bekommt und kein einziger Tannenzapfen mehr auf sein Grundstück fällt.

Anbieten, die Zapfen einzusammeln und gut is... Zumindest bei vernünftigen Nachbarn.


Das ist ja der nächste Punkt. Ich finde widersprüchliche Infos dazu, welche Regeln einzuhalten sind. Der Nachbar und ein paar Seiten behaupten, wenn man einen "Sichtschutz"zaun baut, müsse dieser min 50cm von der Grenze entfernt sein. Er hat schon angekündigt "nachzumessen". Am Ende baue ich einen Zaun und muss ihn dann wieder entfernen. Oder ich gehe einen so großen Sicherheitsabstand ein, dass ich viel Grundstück an diese Person verschenke..:-|

Nachmessen kann man nur, wenn die Grenze sichtbar ist, dh. die Grenzzeichen sind vorhanden..
Eindeutige Antworten bezüglich der Einfriedung findest Du normalerweise in der Landesbauordnung und im Bebauungsplan. Eine Nachfrage bei deiner Gemeindeverwaltung bzw. der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt?) hilft hier.

Auf die Schnelle oberflächlich gegoogelt würde ich sagen, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist kann man auch in Rheinland-Pfalz ein Zaun/Mauer mit bis zu 2m Höhe auf die Grenze stellen.

Frag im Bauamt, das lässt sich in der Regel telefonisch klären.


Das war halt der Fehler der vorherigen Eigentümer. Weil die Garage auf ca. 3m ca. 19cm überbaut wurde, hat mein Vorvoreigentümer gesagt, dann bekommste halt die Fläche hinter dem Heckenknick. Das war aber beim Kauf durch mich nicht bekannt und auch ungültig mir ggü, da nur schuldrechtlich und nicht dinglich bindend.

Du kannst Dich auch hier:

https://maps.rlp.de/

mal durchklicken, Flurstücksgrenzen und Luftbilder einschalten, und schauen, ob man da erkennt, wo die Hecke ungefähr liegt. Da kann man abschätzen ob es sich lohnt, ein Faß aufzumachen oder lieber doch die Füße still hält, weil die Grenze doch ganz anders verläuft als angenommen..

Merke: Mauern, Zäune und Hecken haben oft wenig bis gar nichts mit der Grenze zu tun..


Weiß einer, was die Eintragung einder dinglichen Einigung kosten würde?

Ins Grundbuch? Frag beim Grundbuchamt oder dem Notar Deines Vertrauens.

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Mike1202 @, Friday, 26.07.2024, 00:08 (vor 44 Tagen) @ Slartir

Hier gibt es seit kurzen auch eine ganze Menge kostenfreie Geodaten von RLP. Sicher auch irgendwelche Koordinaten der Grenzpunkte im NAS format...
https://lvermgeo.rlp.de/geodaten-geoshop/open-data

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Bernd, Wednesday, 31.07.2024, 17:13 (vor 38 Tagen) @ dtglsm89

Hallo dtglsm89,
ich packe meine Antworten mal zwischen Deinen Text:

kann mir jemand helfen, diesen Ausschnitt aus einem Katasterplan zu verstehen?"

Hier ist mir schon rätselhaft, wie Du an diesen Vermessungsriss gekommen bist. In RLP muss man eigentlich seine Fachkenntnis "nachweisen", um diese Unterlagen zu bekommen. Dennoch will ich versuchen noch ein wenig Klarheit zu schaffen, was die reinen Zahlen zu bedeuten haben.

Es geht mir um die Grenze, die mit dem schwarzen Pfeil gekennzeichnet ist.
Gibt mit dem Nachbarn uneinigkeit wo die Grenze liegt. Er brubbelt immer was von das ist aber ein Winkel!!! ohne mir zu erklären was er meint.

1.) Kann man anhand des Planes sagen, dass die Grenze von Straße bis Tal (unten; Stützmauer) "gerade" verläuft, ohne Winkel (mögen sie auch noch so gering abweichen)?"

Es ist tatsächlich davon auszugehen, dass die Grenze, in dem von Dir betrachteten Teil, gerade ist, ohne Knick (wenn Du mit „Winkel“ einen Knick in der Grenze meinst).

2.) Ich würde gerne vom Anbau hinter der Garage ("9000,- in grün zeigt auf den Anbau) eine Maurerschnur spannen um die Grundstücksecke bei der Stützmauer zu ermitteln. Die Messpunkte sind leider nicht mehr aufzufinden."


Hier ist mir schleierhaft, wie Du mit dem Spannen der Mauerschnur die Grundstücksecke an dem Stützmauer ermitteln möchtest. Eine Gerade besteht aus einer Linie zwischen zwei Punkten. Und Dir liegt nur einer am Anbau vor. Aber auch nur unter der Voraussetzung, dass der Anbau nicht noch umgebaut oder mit Dämmung und Putz verkleidet wurde.

3.) Was bedeutet alles im Zusammenhang mit der Stützmauer des Nachbarn, insbesondere das 080 im roten Kästchen?"

Das „das 080 im roten Kästchen“ bedeutet, dass der Vermesser das Maß 0,80 an dem Stein 115 angehalten hat, um da seine Messlinie zu beginnen. Wobei der eigentliche Beginn bei den Stein 104 mit 0,00 wäre. Dieser Stein wurde evtl. aber nicht aufgesucht oder gefunden und somit nicht benutzt
Ansonsten würde ich, ohne weitere Unterlagen, die Stützmauer nicht zur Grenzbestimmung verwenden, da ja völlig unklar ist, ob sie, seitdem sie da angemessen wurde, noch unverändert ist.

Für mich ein Plan mit Sieben Siegeln, für Fachleute ein offenes Buch."

Hierzu folgendes:

Die Liegenschaftszahlen, also die Messwerte und Maße (auch die in diesem Rissausschnitt dargestellten und eventuell auch zusammengetragenen Maße), sind zu unterschiedlichen Zeitepochen entstanden. Sie können unter Umständen aus einem mehr als hundert Jahre zurückliegenden Zeitraum stammen. Zu ihrer Ermittlung wurden entsprechend der jeweiligen Entwicklung in der Vermessungstechnik unterschiedliche Messgeräte und Messverfahren angewendet. Die Liegenschaftszahlen sind deshalb mit Messungenauigkeiten behaftet, die trotz sorgfältiger Arbeitsweise zum Zeitpunkt der Ermittlung technisch unvermeidbar waren. Die Verwendung der Liegenschaftszahlen, insbesondere die Rückübertragung in die Örtlichkeit, bedarf daher der sachverständigen Wertung. Diese ist jedoch auch nur unter Zuhilfenahme aller vorliegenden Zahlenwerke möglich. Ein unvollständiger Ausschnitt eines einzigen Vermessungsrisses kann nur zu Fehlinterpretationen führen
Das ist auch der Grund, warum man zur Würdigung der Liegenschaftszahlen eine Lehre zum Vermessungstechniker (ca. 3 Jahre) und/oder ein Studium zum Vermessungsingenieur (ca. 4 Jahre) plus die entsprechende Erfahrung der Katastervermessung (Messgenehmigung) benötigt.
Und wie Eddi (und andere) schon ausführte: „Letztendlich ist nur eine durch das Katasteramt bzw. einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommene Grenzanzeige oder Grenzherstellung rechtlich bindend.“ Und genau darauf wird es hinauslaufen, wenn es jetzt schon Streitigkeiten mit dem Nachbarn gibt.

VG Bernd

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