Fehleranteile Längenmessung ErhE NRW (Geodäsie/Vermessung)

Vermesser @, Wednesday, 24.07.2024, 13:38 (vor 121 Tagen)

Hallo zusammen,

kann mir jemand die Fehleranteile der Berechnung des zulässigen Fehlers gegenüber früheren Katastervermessungen erläutern?
Erhebungserlass NRW Anlage 5 Nr. 2.2.3.1:

d=1,5*(0,05+0,008*Wurzel(s)+0,0003*s)

Es scheint sich ja um einen Faktor außerhalb der Klammer, einen konstanten Anteil (0,05) und zwei Streckenabhäbgige Anteile zu handeln. Vielleicht kann mir da jemand die einzelnen Bestandteile und deren Zusammensetzung erläutern.

Ich danke euch.

Fehleranteile Längenmessung ErhE NRW

Eddi, Thursday, 25.07.2024, 11:34 (vor 120 Tagen) @ Vermesser

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass es Dir nicht um die Berechnung selbst geht, die wäre ja einfach, s in m einsetzen ergibt d in m.
Die Formel selbst ist eine aus der Fehlertheorie der mechanischen Streckenmessung abgeleitete Gebrauchsformel der Form d=a+b*wurzel(s)+c*s,
wobei die Werte für a, b und c aus Versuchsmessungen und langjährigen Erfahrungen ermittelt wurden.
Dabei beinhaltet:
- a den streckenunabhängigen,
- b den von der Anzahl der Bandlängen,
- c den der Streckenlängen proportionalen Fehleranteil,
wobei, da es sich um Grenzwerte handelt, die 3fache Standardabweichung angenommen wird.

Der Faktor 1,5 resultiert aus der Gültigkeit für die Differenz zweier Messungen.

Eddi

Fehleranteile Längenmessung ErhE NRW

Eddi, Thursday, 25.07.2024, 16:03 (vor 120 Tagen) @ Vermesser

Hallo,

hier noch eine Ergänzung:
Ich habe mal in Fachbüchern nachgeschlagen und festgestellt, dass zum Thema "Fehlertheorie der mechanischen Streckenmessung" kaum noch was zu finden ist. Wenn Du es genauer wissen willst, bleiben Dir nur die Klassiker:

- Vermessungskunde von Werkmeister/Großmann/Kahmen Band 1
- Handbuch der Vermessungskunde von Jordan/Eggert/Kneißl Band II bzw. II.1

Eddi

Fehleranteile Längenmessung ErhE NRW

Vermesser, Thursday, 25.07.2024, 16:28 (vor 119 Tagen) @ Eddi

Vielen lieben Dank.

Ich habe da auch was gefunden. Nochmals vielen Dank.

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Fehleranteile Längenmessung ErhE NRW

MichaeL ⌂, Bad Vilbel, Friday, 26.07.2024, 09:16 (vor 119 Tagen) @ Eddi

Hallo Eddi,

Wenn Du es genauer wissen willst, bleiben Dir nur die Klassiker:
- Vermessungskunde von Werkmeister/Großmann/Kahmen Band 1

Und hier findet man sogar exakt die Klassifizierung, die auch auch in besagter Vorschrift noch heute verwendet wird. Die Werte und Klassifizierungen in günstig, mittlere und ungünstige Geländeverhältnisse selbst beruhen auf: "jahrzehntelangen Erfahrungen bei Katastervermessungen".

Beste Grüße
Micha

--
applied-geodesy.org - OpenSource Least-Squares Adjustment Software for Geodetic Sciences

Fehleranteile Längenmessung ErhE NRW

Eddi, Friday, 02.08.2024, 16:59 (vor 111 Tagen) @ MichaeL

Hallo,

ich habe mal den Staub von alten Schwarten gepustet und folgendes gefunden:
Die genannte Fehlergrenze wurde 1930 festgelegt, damals noch unterteilt in günstige, mittlere und schlechte Messungsbedingungen. Sie gibt die maximal zulässige Differenz zwischen 2 Messungen an.
Dazu wurden umfangreiche Streckenmessungen ausgewertet und aus ihnen eine Formel für den mittleren Streckenmessfehler berechnet. Diese Werte wurden mit 3 (für den Maximalfehler) und wurzel(2) (Differenz zweier Messungen) multipliziert. Insoweit ist mir der zusätzliche Faktor 1,5 unklar...
Wenn man also den mittleren Streckenmessfehler abschätzen will, sind die Ergebnisse aus den Grenzfehlern durch 4 zu teilen.
Dies ist besondern wichtig bei der Ausgleichung alter Messungen, aber das ist ein anderes Thema...

Eddi

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Fehleranteile Längenmessung ErhE NRW

MichaeL ⌂, Bad Vilbel, Sunday, 04.08.2024, 17:22 (vor 109 Tagen) @ Eddi

Hallo Eddi,

Danke für Deine Recherche. Interessant, wie lange sich gewisse Grenzwerte einfach so halten und praktisch nicht mehr hinterfragt werden.

Beste Grüße
Micha

--
applied-geodesy.org - OpenSource Least-Squares Adjustment Software for Geodetic Sciences

Fehleranteile Längenmessung ErhE NRW

Eddi, Sunday, 04.08.2024, 18:54 (vor 109 Tagen) @ MichaeL

Hallo Micha,

ja, aber Vorschrift ist Vorschrift, da darf ich doch gar nichts hinterfragen, oder? ;-) ;-) ;-)

Eddi

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