§ 8 BauO NRW (Allgemeines)

Teiler, Wednesday, 12.04.2017, 06:13 (vor 2571 Tagen) @ Teiler

..es gibt an dem betroffenen Haus und Bestandsgrundstück seit Jahren keinen Anschluß an die Wasserversorgung mehr und es kann nichts nachgereicht werden.

Kann die Genehmigung nach § 8 BauO NRW damit versagt werden ?


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