Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie) (Geodäsie/Vermessung)

dtglsm89, Wednesday, 24.07.2024, 22:48 (vor 45 Tagen) @ dtglsm89

Erstmal danke für die rege Beteiligung! :yes:

Der 919 BGB ist mir bekannt. Habe ich dem Nachbarn auch gesagt, dass eine Vermessung notwendig scheint wenn man sich nicht einigen will mit dem Verweis auf die Kostenteilung. Er brüllt nur "Ich zahl nix!" 15 mal.. die Nachbarschaft war dann wach.

Den Betrag von ca. 2,4-2,6k habe ich vom Vermessungsamt.

Das Grundstück ist in Rheinland Pfalz gelegen.


Der Nachbar will, das Du Deinen Baum fällst? Ist es ein alter Baum hat man als Nachbar da wenig bis nichts zu sagen, vor allem auch wegen des Grenzabstandes, bei frisch gepflanzten kommt es darauf an, wann er bei welcher Wuchshöhe und zu geringem Grenzabstand eine Beseitigung fordert.

Nein, eigentlich nicht. Es stört ihn, dass Tannenzapfen herunterfallen. Aber die fallen eigentlich zu 85% auf mein Grundstück, auch wenn es durch eine falsch positionierte Hecke so aussieht, als sei es sein Grundstück. Den Baum (ca. 18m, Tanne) war mein Vorschlag, damit er mehr Sonne bekommt und kein einziger Tannenzapfen mehr auf sein Grundstück fällt.


Die Hecke hat der Eigentümer gepflanzt dem urspünglich beide Grundstücke gehörten.

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Bau den Zaun auf Deiner Seite der Grenze (Außenkante=Grundstücksgrenze), dann ist das Deiner und Du hast die "Hoheit"darüber. Natürlich unter Berücksichtigung der Landsbauverordnung und des aktuellen Bebauungsplanes.

Das ist ja der nächste Punkt. Ich finde widersprüchliche Infos dazu, welche Regeln einzuhalten sind. Der Nachbar und ein paar Seiten behaupten, wenn man einen "Sichtschutz"zaun baut, müsse dieser min 50cm von der Grenze entfernt sein. Er hat schon angekündigt "nachzumessen". Am Ende baue ich einen Zaun und muss ihn dann wieder entfernen. Oder ich gehe einen so großen Sicherheitsabstand ein, dass ich viel Grundstück an diese Person verschenke..:-|


Das bleibt unbestritten. Bei einem schwierigen Nachbarn sollte es auf alle Fälle amtlich gelöst werden.

Das war halt der Fehler der vorherigen Eigentümer. Weil die Garage auf ca. 3m ca. 19cm überbaut wurde, hat mein Vorvoreigentümer gesagt, dann bekommste halt die Fläche hinter dem Heckenknick. Das war aber beim Kauf durch mich nicht bekannt und auch ungültig mir ggü, da nur schuldrechtlich und nicht dinglich bindend.

Weiß einer, was die Eintragung einder dinglichen Einigung kosten würde?


Ich hab vor langer Zeit gelernt "Der Antragsteller zahlt..", wenn der Nachbar von vornherein uneinsichtig ist müßten die Auslagen dann wohl erstritten werden.

Du sagst es. Und zur Not muss ich es einklagen. Dann radikalisiert sich das noch mehr.


Zu der Skizze der Abmarkungsniederschrift gibt es meist noch einen Textteil wo vielleicht weiteres drin stehen könnte...

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