Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie) (Geodäsie/Vermessung)

Bernd, Wednesday, 31.07.2024, 17:13 (vor 47 Tagen) @ dtglsm89

Hallo dtglsm89,
ich packe meine Antworten mal zwischen Deinen Text:

kann mir jemand helfen, diesen Ausschnitt aus einem Katasterplan zu verstehen?"

Hier ist mir schon rätselhaft, wie Du an diesen Vermessungsriss gekommen bist. In RLP muss man eigentlich seine Fachkenntnis "nachweisen", um diese Unterlagen zu bekommen. Dennoch will ich versuchen noch ein wenig Klarheit zu schaffen, was die reinen Zahlen zu bedeuten haben.

Es geht mir um die Grenze, die mit dem schwarzen Pfeil gekennzeichnet ist.
Gibt mit dem Nachbarn uneinigkeit wo die Grenze liegt. Er brubbelt immer was von das ist aber ein Winkel!!! ohne mir zu erklären was er meint.

1.) Kann man anhand des Planes sagen, dass die Grenze von Straße bis Tal (unten; Stützmauer) "gerade" verläuft, ohne Winkel (mögen sie auch noch so gering abweichen)?"

Es ist tatsächlich davon auszugehen, dass die Grenze, in dem von Dir betrachteten Teil, gerade ist, ohne Knick (wenn Du mit „Winkel“ einen Knick in der Grenze meinst).

2.) Ich würde gerne vom Anbau hinter der Garage ("9000,- in grün zeigt auf den Anbau) eine Maurerschnur spannen um die Grundstücksecke bei der Stützmauer zu ermitteln. Die Messpunkte sind leider nicht mehr aufzufinden."


Hier ist mir schleierhaft, wie Du mit dem Spannen der Mauerschnur die Grundstücksecke an dem Stützmauer ermitteln möchtest. Eine Gerade besteht aus einer Linie zwischen zwei Punkten. Und Dir liegt nur einer am Anbau vor. Aber auch nur unter der Voraussetzung, dass der Anbau nicht noch umgebaut oder mit Dämmung und Putz verkleidet wurde.

3.) Was bedeutet alles im Zusammenhang mit der Stützmauer des Nachbarn, insbesondere das 080 im roten Kästchen?"

Das „das 080 im roten Kästchen“ bedeutet, dass der Vermesser das Maß 0,80 an dem Stein 115 angehalten hat, um da seine Messlinie zu beginnen. Wobei der eigentliche Beginn bei den Stein 104 mit 0,00 wäre. Dieser Stein wurde evtl. aber nicht aufgesucht oder gefunden und somit nicht benutzt
Ansonsten würde ich, ohne weitere Unterlagen, die Stützmauer nicht zur Grenzbestimmung verwenden, da ja völlig unklar ist, ob sie, seitdem sie da angemessen wurde, noch unverändert ist.

Für mich ein Plan mit Sieben Siegeln, für Fachleute ein offenes Buch."

Hierzu folgendes:

Die Liegenschaftszahlen, also die Messwerte und Maße (auch die in diesem Rissausschnitt dargestellten und eventuell auch zusammengetragenen Maße), sind zu unterschiedlichen Zeitepochen entstanden. Sie können unter Umständen aus einem mehr als hundert Jahre zurückliegenden Zeitraum stammen. Zu ihrer Ermittlung wurden entsprechend der jeweiligen Entwicklung in der Vermessungstechnik unterschiedliche Messgeräte und Messverfahren angewendet. Die Liegenschaftszahlen sind deshalb mit Messungenauigkeiten behaftet, die trotz sorgfältiger Arbeitsweise zum Zeitpunkt der Ermittlung technisch unvermeidbar waren. Die Verwendung der Liegenschaftszahlen, insbesondere die Rückübertragung in die Örtlichkeit, bedarf daher der sachverständigen Wertung. Diese ist jedoch auch nur unter Zuhilfenahme aller vorliegenden Zahlenwerke möglich. Ein unvollständiger Ausschnitt eines einzigen Vermessungsrisses kann nur zu Fehlinterpretationen führen
Das ist auch der Grund, warum man zur Würdigung der Liegenschaftszahlen eine Lehre zum Vermessungstechniker (ca. 3 Jahre) und/oder ein Studium zum Vermessungsingenieur (ca. 4 Jahre) plus die entsprechende Erfahrung der Katastervermessung (Messgenehmigung) benötigt.
Und wie Eddi (und andere) schon ausführte: „Letztendlich ist nur eine durch das Katasteramt bzw. einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommene Grenzanzeige oder Grenzherstellung rechtlich bindend.“ Und genau darauf wird es hinauslaufen, wenn es jetzt schon Streitigkeiten mit dem Nachbarn gibt.

VG Bernd


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